Zur Entstehung des VereinsWenn der Präsident der Ärztekammer Hamburg und Bundesvorsitzende des Marburger Bundes angesprochen auf einen hepatitisinfizierten Chirurgen noch im Juli 2001 gegenüber einem Zeitungsreporter äußert: „Er hätte höchstens noch als Sozialmediziner Akten bearbeiten können“, so zeigt dies exemplarisch das breitgestreute Unverständnis gegenüber der Arbeit, die wir sozialmedizinisch engagierten Ärzte leisten. Da ist ja auch etwas dran: Mehr als 30 Jahre, nachdem das Fach Sozialmedizin den ärztlichen Ausbildungskatalog aufgenommen wurde, fehlt es immer noch an einer einheitlichen Theorie der Sozialmedizin. Innerhalb der Ärzteschaft wird die Sozialmedizin, wenn überhaupt, nur am Rande und keineswegs immer mit positiven Assoziationen wahrgenommen. Und auch viele sozialmedizinisch tätige Ärzte blicken nur wenig über den Tellerrand ihres eigenen beruflichen Umfeldes hinweg. Dies ändert andererseits nichts an der Tatsache, daß Sozialmedizinern eine zentrale Rolle in unserem gegliederten Sozialsystem zukommt. Dabei bewegt sich der Sozialmediziner im Spannungsfeld zwischen den berechtigten - zum Teil existentiellen - Anliegen des Individuums und den nicht weniger berechtigten Interessen der sozialen Gemeinschaft. Im Frühjahr 2000 haben sich in Hamburg Sozialmediziner verschiedener Sozialleistungsträger zusammengefunden, um ihre Tätigkeit transparent zu machen und um die gemeinsamen Interessen zu bündeln. Dies mündete in die Gründung des Arbeitskreises sozialmedizinisch interessierter Ärzte e.V. (ASIA). Seit dem Sommer 2000 bietet ASIA regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen zu einem breiten Spektrum sozialmedizinischer Themen an. Der Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ärzte e.V. verfolgt die folgenden Ziele:
Zur Mitgliedschaft und zur aktiven Mitarbeit sind alle Ärzte mit sozialmedizinischem Interessenschwerpunkt aufge- rufen. Vertreten Sie aktiv unsere gemeinsamen Interessen! Antrag zur Aufnahme in den Arbeitskreis sozialmedizinisch interessierter Ärzte. Vor dem Ausfüllen des Aufnahmeantrages sollten Sie noch die Satzung gelesen haben.
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